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In Entsprechung der Verordnung EG Nr. 215/2001 vom 8. Oktober 2001 ist das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 in Vorbereitung, durch welches die Europäische Gesellschaft "SE" (sozietas europaea) ins österreichische Gesellschaftsrecht Eingang findet. Weiters kommt es zu Deregulierungsmaßnahmen im Aktienrecht, Änderungen im Firmenbuch-, Rechtspfleger- und Gerichtsgebührengesetz.
Änderungen im Überblick
:: Vereinfachung bei der Gründung
Wie schon bisher bei der Ges.m.b.H kann die SE auch von einer einzigen Person gegründet werden. Die Gründungsprüfung wird vereinfacht.
:: Einstufige Unternehmensleitung möglich
Es wird der Satzungsautonomie überlassen zwischen dem zweistufigen Verwaltungsmodell (Vorstand und Aufsichtsrat) und dem einstufigen (Verwaltungsrat) zu wählen.
:: Grenzüberschreitende Verschmelzung
Ein Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Europa kann ihre 100%igen Töchter zur SE verschmelzen und damit in den einzelnen Mitgliedsstaaten mit Zweigstellen operieren, um so Verwaltungskosten zu sparen. Das Grundkapital beträgt mindestens € 120.000,-.
:: Veröffentlichungen
Sind ausschließlich Namensaktien ausgegeben, kann die Hauptversammlung per eingeschriebenen Brief einberufen werden, ohne Veröffentlichung im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Börsenotierte Gesellschaften können die Hauptversammlung via Internet öffentlich übertragen.
:: Offene Steuerfragen
Der steuerneutrale Wegzug soll nur dann möglich sein, wenn das Vermögen der Gesellschaft in einer Betriebsstätte des Wegzugsstaates verbleibt.
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