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In zahlreichen österreichischen Konzernen werden konzerninterne Finanzdienstleistungen von einer eigenen Kapitalgesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung in Österreich erbracht, die sich hierfür einer Finanzierungsbetriebsstätte in der Schweiz bedient. Die aus der konzerninternen Finanzierung erzielten Kapitalerträge sind aufgrund des DBA Schweiz-Österreich in der Schweiz zu besteuern, insoweit dort eine Betriebsstätte vorliegt, die über das erforderliche Personal sowie die nötigen Sachmittel verfügt, und sofern die Kapitalerträge auch tatsächlich der Betriebsstätte zuzurechnen sind. Da aufgrund der steuerrechtlichen Bestimmungen in der Schweiz 10/11 der Kapitaleinkünfte fiktive steuerlich abzugsfähige Refinanzierungszinsen darstellen, muss lediglich 1/11 der Einkünfte versteuert werden. Im Ergebnis ist daher das Modell der schweizerischen Finanzierungsbetriebsstätte, das von der Finanzverwaltung bislang anerkannt wurde, steuerlich äußerst reizvoll.
Das BMF hat seine Rechtsauffassung zur Besteuerung der schweizerischen Finanzierungsbetriebsstätte jedoch nunmehr für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2007 beginnen - vermutlich auch steuerpolitisch motiviert - geändert. Künftig sollen jene 10/11 der Kapitaleinkünfte, die in der Schweiz nicht besteuert werden, in Österreich zu versteuern sein, obwohl diese Einkünfte eindeutig der Betriebsstätte in der Schweiz zuzurechnen sind und somit grundsätzlich nicht unter das Besteuerungsrecht Österreichs fallen. Die geänderte Rechtsauffassung des BMF führt dazu, dass das Modell der schweizerischen Finanzierungsbetriebsstätte aus steuerlicher Sicht nicht mehr attraktiv erscheint, wobei die weitere Entwicklung jedenfalls abzuwarten bleibt.
Bild: © kim - Fotolia