Januar 2023
Ab 1.1.2023 werden für rückständige Beiträge Verzugszinsen in Höhe von 4,63 % (p.a.) verrechnet, wobei...
LESEN SIE WEITER...Februar 2013
Für Beitragsrückstände zur Sozialversicherung sind im Jahr 2013 Verzugszinsen von 8,38% p.a. zu entrichten. Die...
LESEN SIE WEITER...April 2007
Erfolgte eine Anmeldung zur Pflichtversicherung verspätet, kann gem. § 113 Abs. 1 Z 2 ASVG ein Beitragszuschlag bis zum...
LESEN SIE WEITER...Februar 2004
:: Lohnsumme unter dem 1,5fachen der Geringfügigkeitsgrenze Liegt die Lohnsumme aller geringfügig Beschäftigten unter...
LESEN SIE WEITER...Februar 2004
Die fälligen Sozialversicherungsbeiträge, die nicht spätestens zum 15. des Folgemonats (Respirofrist von 3 Tagen)...
LESEN SIE WEITER...November 2002
Beginn der Beitragspflicht ::Grundsatz § 46 BMVG stellt den zeitlichen Geltungsbereich auf den vertraglich vereinbarten...
LESEN SIE WEITER...Februar 2002
Vorausgeschickt sei, dass zwischen Fälligkeit (Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeit) und Entrichtungszeitpunkt zu...
LESEN SIE WEITER...Februar 2002
Die Neuregelung betrifft alle Abgabenansprüche (ausgenommen Nebengebühren), die nach dem 31. Dezember 2001 entstehen....
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