Bei Widmungen an intransparente liechtensteinische Privatstiftungen schlug die Finanz bisher ziemlich hart zu und besteuerte das gewidmeteVermögen mit 25%, da mit Liechtenstein bisher keine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe bestand. Dies hat sich nun geändert, da Anfang September das liechtensteinische Parlament grünes Licht für das Steuerabkommen zwischen LiechtensteinundÖsterreich gegeben hat. Das neue Abkommen gilt ab 1.1.2014 und vermindert die EingangssteuersätzefürVermögensübertragungen an liechtensteinischeintransparenteStiftungen auf einen Steuersatz zwischen 5% und 10%.
Unter einer intransparentenStiftung versteht man eine Stiftung, der aus steuerlicher Sicht Vermögen und Einkünfte zugerechnet werden können. Im Gegensatz hierzu wird bei einer transparentenStiftung aus österreichischerSicht das Vermögen steuerlich weiterhin direkt dem Stifterzugerechnet. Eine Stiftungseingangssteuer wird bei Widmungen an transparenteStiftungen nicht erhoben, allerdings werden auch die liechtensteinischensteuerlichenBegünstigungen der Stiftung aus österreichischer Sicht nichtanerkannt. Bisher war die Unterscheidung zwischen transparenten und intransparenten Stiftungen in der Praxis schwierig, da es keine gesetzlichen Regelungen gab, die eine Entscheidungsfindung vereinfacht hätten. In dem neuen Steuerabkommen sind nun erstmals Kriterien angeführt, nach denen eine in Liechtenstein verwaltete Stiftung als intransparent gilt. Diese Intransparenz ist erfüllt, wenn
Der 5%ige Eingangssteuersatz bei Widmungen an intransparente liechtensteinische Stiftungen kommt gemäß dem neuen Abkommen zur Anwendung, wenn zusätzlich folgende Punkte erfüllt sind:
Sofern die Offenlegung der Liechtensteinstiftung gegenüber der österreichischenFinanzverwaltungnichterfolgt, kommt es zu einem sogenannten „Anonymitätszuschlag“ von 2,5% und somit zu einer Eingangsbesteuerung von 7,5%. Wird die Offenlegungspflichtnichterfülltund wird die Stiftung in Liechtenstein als Privatvermögensstruktur deklariert, kommt es zu einem Eingangssteuersatz von 10%.
Die liechtensteinischeStiftunggewinnt durch die Neuerungen ab 2014 an Attraktivität. Jedoch ist eine Schlechterstellunggegenüber der österreichischen offengelegten Privatstiftung mit einem Eingangssteuersatz von 2,5% weiterhingegeben. Ob diese Diskriminierung einer höchstgerichtlichen Prüfung standhält, wird sich noch herausstellen müssen.
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