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Senkung des Beitrags zur Unfallversicherung sowie des Zuschlages nach dem IESG

Mai 2014
Kategorien: Klienten-Info

Aufgrund eines gesetzlichen Initiativantrags wurde vom Nationalratsplenum am 27.3.2014 die Senkung des Beitragszur Unfallversicherung und des Zuschlags nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) beschlossen. Ab dem 1.7.2014 reduziert sich der Beitrag zur Unfallversicherungum 0,1% auf 1,30% (derzeit noch 1,40%); der IESG-Beitrag verringert sich ab dem Beitragsjahr 2015ebenfalls um 0,1% von derzeit 0,55% auf 0,45%. Der IESG-Zuschlag ist zur Gänze vom Dienstgeber zu tragen und für alle der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegenden Versicherten (damit auch für freie Dienstnehmer) zu leisten. Beide Beitragsreduktionen, die in Summe geschätzte Effekte von jährlich etwa 200 Mio. € haben, führen zu einer Verringerung der Lohnnebenkosten und sind daher zu begrüßen.

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